Bedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bestehen aus folgenden Teilen:
- Teil A für die Anmietung eines Fahrzeugs von Bonito Camper; und
- Teil B für allgemeine Geschäftsbedingungen.
TEIL A – FAHRZEUGVERMIETUNG
- Vertragsunterlagen
Die Anmietung eines Fahrzeugs von Bonito Camper unterliegt dem Mietvertrag, der Folgendes umfasst:
- die vom Mieter unterzeichnete Mietanmeldung:
- diese Bedingungen; und
- der Fahrzeugzustandsbericht.
- Einstellungsvereinbarung
- Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, das Fahrzeug von Bonito Camper gemäß den in dem Mietvertrag enthaltenen Bestimmungen, Vereinbarungen und Bedingungen zu mieten.
- Mit der Annahme des Mietantrags durch Bonito Camper kommt ein verbindlicher und durchsetzbarer Vertrag zwischen dem Mieter und Bonito Camper zustande.
- Mit der Unterzeichnung des Mietantrags erkennt jeder angegebene Fahrer (siehe Klauseln 4(7) und (9)) diese Bedingungen und den Mietvertrag an und erklärt sich damit einverstanden.
- Bei Annahme des Mietantrags informiert Bonito Camper den Mieter über Folgendes:
- die Mietgebühr;
- die Anleihe;
- welche nominierten Personen zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind (Fahrer); und
- Zeitpunkt und Ort, an dem das Fahrzeug zurückgegeben werden muss.
- Mietdauer
Sofern nicht schriftlich mit Bonito Camper anders vereinbart, beträgt die Mietdauer des Fahrzeugs weniger als 12 Monate, beginnend mit dem Datum, an dem Bonito Camper den Mietantrag annimmt.
- Führerschein/Identitätsnachweis
Die folgenden Regeln gelten für Personen, die von Bonito-Camper zum Führen des Fahrzeugs zugelassen sind:
- Nur Personen, die in dem Mietantrag als Fahrer angegeben und von Bonito-Camper genehmigt wurden, dürfen das Fahrzeug fahren.
- Alle Personen, die der Mieter zum Führen des Fahrzeugs benennt, müssen im Mietantrag unter Angabe ihres vollständigen Namens, Alters und Wohnsitzes aufgeführt werden.
- Um zum Führen des Fahrzeugs zugelassen zu werden, muss ein Fahrer:
- über 21 Jahre alt sein;
- einen gültigen und aktuellen Führerschein besitzen, der während der gesamten Mietdauer gültig bleibt;
- eine auf den Namen des Fahrers ausgestellte Kreditkarte (VISA oder MasterCard) besitzen.
- Für Personen aus anderen Bundesstaaten und aus dem Ausland kann Bonito Camper einen gültigen und aktuellen Führerschein eines anderen Bundesstaates oder Territoriums oder einen internationalen Führerschein akzeptieren.
- Nicht-australische Staatsbürger müssen Bonito Camper bei der Fahrzeugabholung oder zu einem anderen von Bonito Camper festgelegten Zeitpunkt einen gültigen Reisepass vorlegen.
- Bonito-Camper behält sich das Recht vor:
- zusätzliche Nachweise oder Beweise für die in den Klauseln 4(2) bis (5) festgelegten Kriterien einholen;
- die Zustimmung zu jeder vom Mieter als Fahrer benannten Person, einschließlich jeder zusätzlichen Person gemäß Ziffer 4(9) dieser Vereinbarung, zu verweigern.
- Jeder angegebene Treiber:
- muss zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs anwesend sein;
- die gemäß den vorstehenden Klauseln 4(2) bis (5) (einschließlich) erforderlichen Informationen und Unterlagen vorlegen;
- muss den Mietantrag unterschreiben.
- Eine Person erhält keine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug, wenn:
- die Person ist nicht als bestimmter Fahrer im Mietantrag angegeben;
- die Person die gemäß den vorstehenden Klauseln 4(2) bis (5) (einschließlich) erforderlichen Informationen und Unterlagen nicht vorlegt;
- die Person zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs nicht anwesend ist; und
- Die Person unterzeichnet den Mietantrag nicht.
- Der Mieter kann nach der Abholung des Fahrzeugs einen zusätzlichen Fahrer benennen, und Bonito Camper kann diesen zusätzlichen Fahrer genehmigen, wenn diese Person:
- persönlich bei einem Bonito Camper-Depot erscheint;
- stellt die gemäß den vorstehenden Klauseln 4(2) bis (5) (einschließlich) erforderlichen Informationen und Unterlagen zum Zeitpunkt der Teilnahme zur Verfügung;
- unterzeichnet den Mietantrag.
- Bonito Camper genehmigt maximal zwei bestimmte Fahrer. Bonito Camper behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben, wenn der Mieter die Genehmigung für mehr als zwei Fahrer beantragt.
- Fahrzeugbuchung
- Ein Fahrzeug wird unter Angabe des Typs gemietet. Bonito Camper behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen ein vom Mieter gemietetes Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug desselben oder eines ähnlichen Typs zu ersetzen, wenn das gemietete Fahrzeug aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar ist.
- Wird dem Mieter kein Fahrzeug desselben oder eines ähnlichen Typs als Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, kann der Mieter den Mietvertrag durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an Bonito Camper kündigen.
- Wenn Klausel 5(2) gilt, hat der Mieter nur Anspruch auf eine Rückerstattung der vom Mieter für das Fahrzeug gezahlten Mietgebühr (oder anderer Gebühren) zu dem im Mietvertrag festgelegten Satz oder den dort festgelegten Sätzen, und die Verpflichtungen von Bonito Camper beschränken sich auf diese Rückerstattung oder, wenn die Mietdauer bereits begonnen hat, auf einen anteiligen Betrag davon.
- Zustand des Fahrzeugs
- Der Mieter bestätigt den Erhalt eines Fahrzeugzustandsberichts für das Fahrzeug vor oder zu Beginn der Mietdauer.
- Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass das Fahrzeug vom Vermieter Bonito Camper an den Mieter vermietet wird:
- in einem guten und sauberen Zustand, außer wie im entsprechenden Fahrzeugzustandsbericht angegeben;
- in einem einwandfreien mechanischen Zustand;
- mit allen im Fahrzeugzustandsbericht angegebenen Punkten;
- mit dem Kilometerstand und dem Kraftstoff- oder Flüssiggasstand zu Beginn der Mietdauer, wie im Fahrzeugzustandsbericht angegeben; und
- in einem Zustand, der für den Zweck, für den es gemietet wird, geeignet ist.
- Der Mieter hat Bonito Camper unverzüglich über jeden Mangel am Fahrzeug zu informieren, einschließlich aller in Klausel 6(2) genannten Punkte.
- Nutzung des Fahrzeugs
- Ohne Einschränkung von Ziffer 7(2) erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Nutzung des Fahrzeugs den im Mietvertrag festgelegten Beschränkungen unterliegt.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bonito Camper darf der Mieter kein Fahrzeug nutzen oder dessen Nutzung gestatten:
- in einer Weise, die nicht als umsichtig, vorsichtig und mit der Ausübung angemessener Sorgfalt vereinbar angesehen wird;
- ohne Einschränkung von Absatz 7(2)(a), in einer Weise, die zu einem Unfall mit einem einzelnen Fahrzeug führt;
- für illegale Zwecke;
- für Rennen oder Leistungstests jeglicher Art;
- zum Ziehen, Schieben oder Antreiben von Gegenständen, die nicht von Bonito Camper genehmigt wurden;
- eine größere Last zu tragen, als für die es gebaut wurde;
- mehr Passagiere zu befördern, als durch die im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitsgurte ordnungsgemäß gesichert werden können;
- Passagiere oder Eigentum gegen Bezahlung oder Entgelt zu befördern;
- zum Transport von Gütern, die über das hinausgehen, was bei einer normalen Nutzung des Fahrzeugs für Freizeitzwecke vernünftigerweise zu erwarten ist;
- Lasten direkt in Kontakt mit der Oberfläche des Fahrzeugs zu transportieren;
- keine brennbaren, explosiven oder ätzenden Stoffe zu befördern;
- zum Transport von Tieren, mit Ausnahme von registrierten Blindenhunden; oder
- ein anderes Fahrzeug zu starten.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bonito Camper darf der Mieter kein Fahrzeug fahren oder fahren lassen:
- auf unbefestigten Straßen, es sei denn, das Fahrzeug ist ein Allradfahrzeug oder ein Offroad-Camper;
- in Fällen, in denen das Fahrzeug beschädigt ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit beschädigt werden könnte, weil es unter Wasser getaucht wurde, mit Salzwasser in Berührung gekommen ist oder durch einen Bach, Fluss oder ein überschwemmtes Gebiet gefahren wurde;
- wenn es beschädigt oder unsicher ist oder wenn eine Warnleuchte leuchtet;
- in Gebieten, in denen Schneeketten am Fahrzeug angebracht werden müssen;
- Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften, Regeln oder Verordnungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und/oder der Nutzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen das Fahrzeug entgegen Verkehrszeichen oder ähnlichen Warnzeichen, Anweisungen einer Behörde oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen (einschließlich rezeptfreier und verschreibungspflichtiger Medikamente) oder illegaler Substanzen genutzt wird;
- von Personen, die jünger als 21 Jahre sind oder nicht als Fahrer im Mietantrag angegeben sind; oder
- von Personen, die keinen gültigen und aktuellen Führerschein besitzen (weder aus Westaustralien noch aus einem anderen australischen Bundesstaat oder Territorium oder internationalen Führerschein).
- Der Mieter:
- darf ein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen oder unbeaufsichtigt lassen, solange sich der Zündschlüssel im Fahrzeug befindet;
- und jeder für das Fahrzeug verantwortliche Fahrer darf niemandem außer einem zugelassenen Fahrer gestatten, das Fahrzeug zu fahren;
- und jeder für das Fahrzeug verantwortliche Fahrer darf keiner Person, einschließlich eines zugelassenen Fahrers, das Führen des Fahrzeugs gestatten, wenn diese Person krank, handlungsunfähig, unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehend, sichtbar müde oder anderweitig nicht in der Lage zu sein scheint, das Fahrzeug ordnungsgemäß und sicher zu führen.
- Es liegt in der Verantwortung des Mieters und jedes Fahrers, alle geltenden Straßenverkehrsgesetze zu kennen und einzuhalten.
- Die schriftliche Genehmigung von Bonito-Camper ist erforderlich, wenn der Mieter in die folgenden Gebiete reisen oder die folgenden Straßen benutzen möchte:
Strzelecki Track, Gunbarrel Highway, Simpson Desert, Oodnadatta Track, Birdsville Track, Tanami Track, die Bungle Bungles, der Plenty Highway, Finke Road, Central Arnhem Road, Arnhem Land, Savannah Way von Normanton nach Borroloola, Gibb River Road, Burke Development Road von Chillagoe nach Normanton, Cape York von Juni bis Oktober.
- Der Mieter (und jeder Fahrer) darf das Fahrzeug zu keiner Zeit auf der Old South Road von Maryvale nach Finke, der Canning Stock Route, der Lost City im Litchfield Park, dem Telegraph-Abschnitt der Straße nach Cape York, dem Old Gunbarrel Highway, Boggy Hole, Cape York von November bis Mai, Fraser Island und Dirk Hartog Island fahren.
- Bonito Camper behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen weitere Einschränkungen hinsichtlich der Orte und Straßen zu erlassen, die mit dem Fahrzeug nicht befahren oder genutzt werden dürfen. Der Mieter wird bei der Abholung des Fahrzeugs oder jederzeit während der Mietdauer, wenn die Umstände dies erfordern, über solche weiteren Einschränkungen informiert.
- Der Mieter darf während der Mietdauer zu keinem Zeitpunkt das Fahrzeug an Dritte untervermieten, weitervermieten oder anderweitig aus seinem Besitz geben.
- Überwachung von Fahrzeugen
- Nach Ermessen von Bonito Camper kann das Fahrzeug mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet, versehen oder versehen sein.
- Wenn das GPS-Ortungsgerät installiert, angebracht oder eingebaut ist, wird es:
- den geografischen Standort des Fahrzeugs während der gesamten Dauer der Mietzeit zu bestimmen; und
- die Art der Nutzung, die Geschwindigkeit und die vom Mieter zurückgelegten Strecken aufzeichnen.
- Bonito Camper behält sich das Recht vor, alle Informationen und/oder Daten zu verwenden, die von einem GPS-Ortungsgerät erfasst werden:
- die Aktivitäten des Mieters zu überwachen;
- zur Durchsetzung des Mietvertrags; und/oder
- ansonsten nach eigenem Ermessen.
- Wartung, Sicherheit und Pflege des Fahrzeugs
- Der Mieter hat jederzeit:
- Halten Sie den Motor- und Bremsölstand sowie den Kühlmittelstand des Fahrzeugs gemäß den Herstellerangaben aufrecht.
- Halten Sie den Reifendruck des Fahrzeugs auf dem vom Hersteller empfohlenen Niveau, wie in der entsprechenden Anleitung angegeben.
- das Fahrzeug verschlossen und sicher aufzubewahren, die Schlüssel unter der persönlichen Kontrolle und im Besitz des Mieters zu halten und die Schlüssel vorlegen zu können, wenn das Fahrzeug gestohlen wird;
- alle relevanten Warnschilder, Anweisungen oder Kundenhinweise, die am Fahrzeug angebracht sind, zu beachten;
- Wenden Sie sich umgehend an Bonito Camper, wenn eine der Warnleuchten des Fahrzeugs auf eine mögliche mechanische oder elektrische Störung hinweist.
- alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu halten und zu pflegen, in dem es sich zu Beginn der Mietdauer befand.
- Der Mieter hat zu zahlen für:
- die gesamten Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Reifen, die während der Mietdauer beschädigt wurden, es sei denn, ein Reifen ist defekt und wird vom Mieter an Bonito Camper zurückgegeben, damit er im Hinblick auf die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs gegenüber dem Hersteller überprüft werden kann; und
- die Kosten für den Austausch zerbrochener Windschutzscheiben oder Fenster oder den Austausch von beschädigten oder zerkratzten Windschutzscheiben oder Fenstern, wenn dieser Defekt das Fahrzeug fahruntüchtig oder gefährlich macht oder die Sicht des Fahrers erheblich beeinträchtigt; und
- die Kosten für den Ersatz verlorener Schlüssel.
- Alle Probleme im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, einschließlich Ausrüstungsdefekten, müssen Bonito Camper innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, und zwar so, dass Bonito Camper die Möglichkeit hat, das Problem während der Mietdauer zu beheben. Andernfalls können Ansprüche des Mieters auf Entschädigung oder Rückerstattung beeinträchtigt werden.
- Rückgabe des Fahrzeugs
- Der Mieter hat das Fahrzeug zurückzugeben:
- an Bonito Camper am vereinbarten Rückgabeort während der normalen Geschäftszeiten von Bonito Camper am oder vor dem im Vertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt oder einem anderen Datum und Zeitpunkt, der zwischen Bonito Camper und dem Mieter schriftlich vereinbart wurde;
- im gleichen Zustand wie zu Beginn der Mietdauer, wie im Fahrzeugzustandsbericht angegeben; und
- mit einem vollen Tank Kraftstoff oder Flüssiggas, je nach Fall, vorausgesetzt, dass bei Rückgabe des Fahrzeugs mit weniger als einem vollen Tank die Kraftstoffservicegebühr anfällt.
- Der Mieter erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn das Fahrzeug nicht gemäß Ziffer 10(1)(a) zurückgegeben wird:
- Das Fahrzeug kann der Polizei als gestohlen gemeldet werden.
- Es fallen zusätzliche Gebühren und Kosten an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fahrzeugtransportgebühr.
- Der Mieter ist für das Fahrzeug verantwortlich, und diese Bedingungen gelten weiterhin, bis Bonito Camper eine Endkontrolle des Fahrzeugs durchgeführt hat, nachdem das Fahrzeug an einen Bonito Camper-Depot zurückgebracht wurde.
- wenn ein Fahrzeug mit einem Kraftstoff- oder Flüssiggasstand zurückgegeben wird, der unter dem Stand zu Beginn der Mietdauer liegt, wie im entsprechenden Fahrzeugzustandsbericht angegeben.
- Mietgebühr und sonstige Kosten
- Der Mieter verpflichtet sich, Bonito Camper folgende Beträge zu zahlen:
- die Mietgebühr;
- alle GST-Steuern oder sonstigen anwendbaren Abgaben oder Steuern im Zusammenhang mit der Mietgebühr und/oder dem Mietvertrag;
- die Anleihe;
- alle gemäß Klausel 11(6) zu zahlenden Zuschläge;
- alle gemäß Ziffer 11(7) zu zahlenden Zinsen oder Verwaltungsgebühren; und
- alle anderen gemäß diesen Bedingungen zu zahlenden Beträge, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz gemäß Klausel xx.
- Die Kosten, Gebühren und Ausgaben, die Bonito Camper im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rückforderungskosten, Bußgelder für Verkehrsverstöße und alle Vermittlungsgebühren und Rechtskosten (auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung), die Bonito Camper im Zusammenhang mit der beabsichtigten, versuchten oder tatsächlichen Durchsetzung, Wahrung oder Ausübung der Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel von Bonito Camper aus dem Mietvertrag entstehen.
- Bonito Camper behält sich das Recht vor, Gebühren für alle Reparaturarbeiten zu erheben, die nach einer Inspektion des Fahrzeugs bei dessen Rückgabe an Bonito Camper nach Ablauf der Mietdauer oder vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags erforderlich sind.
- Zur Bestätigung einer Fahrzeugbuchung hat der Mieter innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 300 $ oder 20 % der Mietgebühr (je nachdem, welcher Betrag höher ist) an Bonito Camper zu leisten. Der Restbetrag der Mietgebühr ist spätestens 28 Tage vor Beginn der Mietdauer zu zahlen.
- Bonito Camper behält sich das Recht vor:
- eine Buchung stornieren, wenn der Mieter gemäß dieser Klausel 11 keine Zahlungen leistet; und
- die Mietgebühr oder sonstige vom Mieter in Bezug auf das Fahrzeug zu zahlende Gebühren jederzeit vor vollständiger Bezahlung der Mietgebühr erhöhen.
- Zahlungen können per Kreditkarte, in bar oder per elektronischer Überweisung erfolgen. Der Mieter ermächtigt Bonito Camper unwiderruflich und bedingungslos, die Kreditkarte und/oder das Bankkonto des Mieters, die vom Mieter für die Zahlung der in dieser Klausel und im Mietvertrag genannten Beträge angegeben wurden, zu belasten.
- Für alle Zahlungen mit American Express wird ein Aufschlag von 3 % berechnet. Bei Zahlung der Kaution mit Visa oder MasterCard wird ein Aufschlag von 2 % berechnet.
- Bonito Camper behält sich das Recht vor:
- Zinsen in Höhe von 19 % p. a. auf alle ausstehenden Beträge zu berechnen, die gemäß dem Mietvertrag fällig sind, aber vom Mieter nicht bezahlt wurden, zuzüglich einer monatlichen Verwaltungsgebühr von 30 $ (oder einem höheren Betrag, der von Bonito Camper von Zeit zu Zeit festgelegt wird) pro Monat oder Teil davon, wobei diese Zinsen und monatlichen Gebühren ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beträge anfallen; und
- eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 110 $ (oder einen höheren Betrag, der von Bonito Camper von Zeit zu Zeit festgelegt wird) für jeden Schadensfall in Bezug auf das Fahrzeug zu erheben.
- Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass Bonito Camper keine Rückerstattungen oder Gutschriften (teilweise oder anderweitig) für die vorzeitige Rückgabe oder verspätete Abholung eines Fahrzeugs leistet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von Bonito Camper vereinbart.
- Anleihe
- Um die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag sicherzustellen, hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 3000 $oder einen anderen Betrag zu hinterlegen, den Bonito Camper von Zeit zu Zeit im Rahmen des Mietantrags verlangen kann.
- Die Kaution muss vor Beginn der Mietdauer bezahlt werden.
- Zusätzlich zur Kaution muss der Mieter ein leeres Kreditkartenformular vorlegen, auf dem ein Abdruck seiner Kreditkarte zu sehen ist, und er ermächtigt Bonito Camper ausdrücklich, diese Kreditkarte jederzeit mit allen Beträgen zu belasten, die gemäß dem Mietvertrag an Bonito Camper zu zahlen sind.
- Bonito Camper behält sich das Recht vor, die Kaution für einen Zeitraum von entweder 21 Tagen nach Ablauf der Mietdauer oder für einen anderen Zeitraum, der von Bonito Camper vernünftigerweise benötigt wird, um die Haftung des Mieters gegenüber Bonito Camper gemäß den Bedingungen des Mietvertrags festzustellen und die Zahlung dieser Haftung aus der Kaution zu veranlassen, einzubehalten.
- Sollten eine Kaution oder andere Gebühren per Kreditkarte beglichen werden, übernimmt Bonito Camper keine Haftung für Wechselkursschwankungen, Zinsen oder Gebühren, die vom Finanzinstitut des Mieters erhoben werden.
- Stornierung
- Wenn der Mieter den Mietantrag storniert, fallen folgende Gebühren an:
- Bei einer Stornierung mehr als 22 Tage vor der Abholung des Fahrzeugs wird keine Gebühr erhoben und alle gezahlten Beträge werden zurückerstattet.
- Bei Stornierung innerhalb von 21 bis 7 Tagen vor Abholung des Fahrzeugs wird eine Gebühr in Höhe von 20 % der Mietgebühr fällig.
- Bei Stornierung innerhalb von 6 bis 1 Tag vor der Abholung des Fahrzeugs wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Mietgebühr fällig.
- Am Tag der Fahrzeugabholung oder bei Nichterscheinen: eine Gebühr in Höhe von 100 % der Mietgebühr.
- Die in Klausel 13(1) festgelegten Gebühren sind eine Forderung gegenüber Bonito Camper und sind aus bereits an Bonito Camper gezahlten Geldern zu begleichen oder können von Bonito Camper gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingezogen werden.
- Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt keine Rückerstattung.
- Pannen und Unfälle
- Wenn das Fahrzeug aufgrund eines mechanischen Defekts eine Panne hat und der Mieter nicht gegen den Mietvertrag verstößt, wird Bonito Camper sich nach besten Kräften bemühen, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug desselben oder eines ähnlichen Typs zur Verfügung zu stellen.
- Wenn dem Mieter kein Fahrzeug desselben oder eines ähnlichen Typs als Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann, kann der Mieter den Mietvertrag durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an Bonito Camper kündigen.
- Wird der Mietvertrag gemäß Ziffer 14(3) dieses Vertrags gekündigt, hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe des Teils der Mietgebühr, der sich auf die verbleibende Mietdauer bezieht, abzüglich aller Bonito Camper entstandenen angemessenen Verwaltungskosten, und die Verpflichtung von Bonito Camper beschränkt sich auf diese Rückerstattung.
- Wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist:
- die nicht einem Fahrer zuzuschreiben ist, kann Bonito Camper nach eigenem Ermessen beschließen, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug desselben oder eines ähnlichen Typs zur Verfügung zu stellen.
- die einem Fahrer zuzuschreiben ist, gilt der Mietvertrag als beendet und:
- Der Mieter und alle mit ihm reisenden Personen sind für ihre eigenen Kosten verantwortlich und haften für die Kosten für die Rückkehr zu ihrem Ausgangsort oder einem anderen Ort, an den sie sich begeben.
- Bonito Camper stellt dem Mieter kein Ersatzfahrzeug desselben oder eines ähnlichen Typs zur Verfügung.
- Der Mieter verliert alle an Bonito Camper gezahlten Beträge; und
- Bonito Camper ist berechtigt, vom Mieter alle Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) zurückzufordern, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind.
- Wenn während der Mietdauer Verluste oder Schäden am Fahrzeug oder in Bezug auf Dritte oder Eigentum Dritter auftreten, hat der Mieter:
- Melden Sie solche Verluste oder Schäden unverzüglich Bonito Camper.
- solche Verluste oder Schäden unverzüglich der Polizei melden, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bonito Camper keine Angebote, Haftungsübernahmen, Zahlungsversprechen, Verzichtserklärungen, Freistellungen, Entschädigungen oder Vergleiche machen oder abgeben;
- Bonito Camper oder seinen Versicherern zu gestatten, auf eigene Kosten rechtliche Schritte gegen Dritte einzuleiten oder beizulegen;
- Bonito Camper zu ermächtigen, im Namen des Mieters Ansprüche aus einer geltenden Kfz-Versicherung geltend zu machen, und der Mieter verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Bonito Camper bei der Geltendmachung solcher Ansprüche zu unterstützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abtretung der Ansprüche aus einer geltenden Versicherung an Bonito Camper;
- alle Erklärungen, Informationen oder Hilfestellungen, die Bonito Camper oder seine Versicherer vernünftigerweise verlangen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anwesenheit in einer Anwaltskanzlei und vor Gericht, um Aussagen zu machen, innerhalb einer angemessenen Frist zu vervollständigen und Bonito Camper zur Verfügung zu stellen; und
- alle relevanten Ansprüche oder Korrespondenz von Dritten unverzüglich nach Erhalt an Bonito Camper weiterzuleiten.
- Die Nichteinhaltung der Bestimmungen in Klausel 14(5) kann dazu führen, dass der Mieter für alle Bonito Camper entstandenen Kosten haftbar gemacht wird.
- Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle Verluste oder Schäden an den Fahrzeugen während der Mietdauer („Sachschäden“) und alle Folgeschäden, die Bonito Camper aufgrund solcher Verluste oder Schäden entstehen („Folgeschäden“), sowie für alle Schäden an Dritten oder fremdem Eigentum, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter oder eine vom Mieter autorisierte Person während der Mietdauer entstehen („Schäden Dritter“) haftbar und verpflichtet sich, Bonito Camper von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Schäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben oder Verbindlichkeiten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Sachschäden, Folgeschäden oder Schäden Dritter (je nach Fall) ergeben.
- Die Haftung des Mieters gemäß Ziffer 15(1) ist unbegrenzt, wenn der Sachschaden, der Folgeschaden oder der Schaden Dritter (je nach Fall):
- direkt oder indirekt aus einer Verletzung der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag resultiert;
- Ergebnisse, die sich aus dem vollständigen oder teilweisen Untertauchen des Fahrzeugs in Wasser ergeben, unabhängig von der Ursache;
- Ergebnisse, die sich aus der Betankung des Fahrzeugs mit falschem Kraftstoff ergeben;
- befindet sich im Innenraum des Fahrzeugs und erfordert eine professionelle Reinigung, Desodorierung oder Reparatur;
- durch das Versäumnis des Mieters verursacht wird, Ladung oder Ausrüstung ordnungsgemäß zu sichern;
- betrifft die Reifen oder die Windschutzscheibe des Fahrzeugs;
- befindet sich am Unterboden des Fahrzeugs oder handelt es sich um Schäden am Dach, an der Motorhaube oder am Kofferraum, die nicht durch eine Kollision oder einen Unfall mit einem einzelnen Fahrzeug verursacht wurden;
- durch den Mieter verursacht wird, der das Fahrzeug mit einem unter dem vom Hersteller empfohlenen Niveau liegenden Kühlmittelstand, Ölstand oder Reifendruck fährt oder während eine Warnleuchte am Fahrzeug leuchtet;
- bezieht sich auf persönliches Eigentum des Mieters oder eines Verwandten, Bekannten, Mitfahrers oder einer anderen dem Mieter bekannten Person oder auf persönliches Eigentum, das sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Mieters befindet;
- nicht auf einen bestimmten Vorfall zurückgeführt werden kann; oder
- wird durch rücksichtsloses oder gefährliches Fahren des Fahrzeugs verursacht.
- Im Falle von Sachschäden, Folgeschäden oder Schäden Dritter verpflichtet sich der Mieter, Bonito Camper auf Verlangen Folgendes zu zahlen:
- alle angemessenen Kosten, um das Fahrzeug wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der Mietdauer befand (normale Abnutzung ausgenommen); oder
- alle Kosten, Gebühren und Ausgaben, die Bonito Camper im Zusammenhang mit der Reparatur oder Wiederherstellung des Sachschadens oder des Schadens gegenüber Dritten (je nach Fall) entstehen, zuzüglich aller Folgeschäden, die Bonito Camper bis zum Abschluss der Reparatur oder Wiederherstellung entstehen, und der Mieter ermächtigt Bonito Camper ausdrücklich, diesen Betrag von der Kaution abzuziehen oder die Kaution anderweitig zur Verringerung dieses Betrags zu verwenden.
- Der Mieter verpflichtet sich, Bonito Camper unverzüglich schriftlich oder telefonisch unter der Nummer 0061 452 646438 über Sachschäden oder Schäden Dritter zu informieren. Vorbehaltlich der Klausel 15(6) verpflichtet sich der Mieter, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bonito Camper keine Reparaturen durchzuführen.
- Der Mieter kann Reparaturen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bonito Camper durchführen, sofern die Reparaturen die Kosten von 200 $ nicht überschreiten und notwendig sind, um weitere Schäden am Fahrzeug zu verhindern.
- Bonito Camper erstattet dem Mieter die Kosten für alle gemäß Ziffer 15(5) durchgeführten Reparaturen gegen Vorlage der Originalbelege für die Reparaturen.
- Der Mieter und jeder angegebene Fahrer sind stellvertretend verantwortlich und haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen, die sich von Zeit zu Zeit in Begleitung des Mieters und/oder des angegebenen Fahrers befinden, wenn diese Handlungen oder Unterlassungen einen Verstoß gegen den Mietvertrag darstellen würden, wenn sie vom Mieter und/oder dem angegebenen Fahrer begangen oder unterlassen worden wären.
- Gewährleistung und Freistellung durch den Mieter
- Der Mieter garantiert und versichert Bonito Camper, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietantrags (und für die Dauer der Mietzeit) alle vom Mieter im Zusammenhang mit der Anmietung des Fahrzeugs gemachten Angaben in jeder Hinsicht wahr, vollständig und korrekt sind.
- Der Mieter hält Bonito Camper schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Schäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben oder Verbindlichkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom Mieter in dieser Klausel gegebenen Gewährleistung und Zusicherung ergeben.
- Gesetz über Sicherheiten an beweglichen Sachen
Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass:
- Wenn Bonito Camper aus irgendeinem Grund beschließt, sein Sicherungsrecht an dem Fahrzeug gemäß dem PPSA zu registrieren, hat der Mieter Bonito Camper alle damit verbundenen Kosten zu ersetzen und schadlos zu halten.
- unbeschadet aller anderen Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel von Bonito Camper gemäß dem PPSA kann Bonito Camper jederzeit alle ihm gemäß dem PPSA zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausüben; und
- Bonito Camper ist nicht verpflichtet, Mitteilungen gemäß dem PPSA (einschließlich einer Mitteilung über eine Verifizierungserklärung) zu machen, es sei denn, die Mitteilung ist gemäß dem PPSA erforderlich und kann nicht ausgeschlossen werden.
- Gerichtsverfahren und Ansprüche
- Beendigung des Mietvertrags
Unbeschadet seiner sonstigen Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel gemäß dem Mietvertrag oder nach dem Gesetz kann Bonito Camper jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Mietvertrag kündigen und das Fahrzeug unverzüglich in Besitz nehmen, wenn der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in erheblicher Weise verletzt.
TEIL B – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Definitionen und Auslegung
- Definitionen
„Vereinbarter Rückgabeort“ bezeichnet den im Mietvertrag angegebenen Rückgabeort oder einen anderen Ort, der zwischen Bonito Camper und dem Mieter schriftlich vereinbart wurde.
„Behörde“ bezeichnet jede staatliche oder bundesstaatliche Regierung sowie jede staatliche oder sonstige öffentliche oder gesetzliche Stelle, lokale Behörde, Einrichtung oder sonstige Behörde jeglicher Art, die für die Fahrzeuge oder alles, was mit den Fahrzeugen in Zusammenhang steht, zuständig ist.
„Anleihe“ hat die in Ziffer 12 angegebene Bedeutung.
„Bonito Camper“bezeichnet Hans Nuber und Gabriela Himstedt als Treuhänder des Nuber Himstedt Discretionary Trust, firmierend unter dem Namen „Bonito Camper“, mit Sitz in 17 Capulet Street, Coolbellup, Western Australia, 6163, Australien.
„Geschäftstag“bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in Perth, Westaustralien, ist.
„Campingzubehör“bezeichnet alle zusätzlichen Gegenstände, die im Mietvertrag enthalten sind.
„Schadensfall“ bezeichnet jedes Ereignis oder jeden Vorfall, der zu einem Anspruch, Versicherungsanspruch, Rechtsstreit, Verfahren, Schaden, Verlust, Kosten, Ausgaben oder Verbindlichkeiten führt, die Bonito Camper entstehen oder gegen Bonito Camper geltend gemacht werden, unabhängig davon, wie diese entstehen und ob sie gegenwärtig, zukünftig oder bedingt sind.
„Fahrer“bezeichnet eine Person, die im Mietvertrag angegeben und von Bonito Camper zum Führen des Fahrzeugs zugelassen ist, und umfasst, sofern mit Bonito Camper nichts anderes vereinbart wurde, auch den Mieter.
„Führerschein“ bezeichnet einen gültigen Führerschein, der in Westaustralien für die jeweilige Fahrzeugklasse ausgestellt wurde.
„Kraftstoffgebühr“ bezeichnet die Gebühr, die Bonito Camper unter Berücksichtigung der Kosten für das Befüllen des/der Tanks des Fahrzeugs mit Kraftstoff oder Flüssiggas in angemessener Höhe erhebt.
„GST“ bezeichnet jede Steuer, die gemäß dem GST-Gesetz erhoben wird, ohne Berücksichtigung etwaiger Vorsteuerabzüge.
„GST-Gesetz“ bezeichnet das Gesetz über ein neues Steuersystem (Waren- und Dienstleistungssteuer) von 1999 (CTH).
„Mietantrag“bezeichnet einen Antrag, der über die Website von Bonito Camper oder die Website eines Drittanbieters für die Anmietung eines Fahrzeugs und/oder von Campingzubehör gestellt wird.
„Mietgebühr“bezeichnet alle Gebühren für die Anmietung des Fahrzeugs und aller Campingzubehörteile, wie in der Mietanmeldung angegeben. Diese Gebühren können unter anderem Folgendes umfassen:
- eine tägliche, wöchentliche, monatliche oder jährliche Miete oder eine beliebige Kombination davon;
- eine Kaution;
- eine Anleihe.
„Mietdauer“ bezeichnet den Zeitraum, der mit dem im Mietantrag angegebenen Datum und Zeitpunkt beginnt und mit dem Datum und Zeitpunkt endet, an dem das betreffende Fahrzeug an den vereinbarten Rückgabeort zurückgebracht wird.
„Mieter“bezeichnet die Person, die den Mietantrag ausfüllt, unterzeichnet und zur Annahme an Bonito Camper übermittelt.
„Internationaler Führerschein“ bezeichnet einen gültigen und uneingeschränkten Führerschein, der von einer Behörde eines beliebigen Landes für die jeweilige Fahrzeugklasse ausgestellt wurde und den Inhaber zum Führen eines Fahrzeugs in Australien berechtigt (vorausgesetzt, diese Berechtigung ist in englischer Sprache verfasst).
„Parteien“bezeichnet den Mieter, Bonito Camper und jeden von Bonito Camper gemäß dieser Vereinbarung akzeptierten Fahrer.
„Reparaturen“ bezeichnet alle Reparaturen an einem Fahrzeug oder einer Ausrüstung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mechanische Reparaturen oder Karosseriereparaturen, sowie das Abschleppen, Bergen und Lagern des Fahrzeugs oder der Ausrüstung (je nach Fall).
„Unfall mit einem einzigen Fahrzeug“ bezeichnet jeden Unfall oder Zwischenfall, an dem ein Fahrzeug beteiligt ist, bei dem es jedoch nicht zu einer Kollision mit einem anderen fahrenden Fahrzeug kommt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Überschläge und Kollisionen mit Tieren und stationären Objekten.
„Fahrzeug“bezeichnet das im Mietvertrag angegebene und vom Vermieter Bonito Camper an den Mieter überlassene Fahrzeug.
„Fahrzeugzustandsbericht“bezeichnet den Bericht, der von Bonito Camper zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs durch den Mieter ausgefüllt wird.
„Fahrzeugtransportgebühr“ bezeichnet die Gebühr, die Bonito Camper unter Berücksichtigung seiner Kosten für den Transport eines Fahrzeugs zum vereinbarten Rückgabeort und etwaiger Mietausfälle, die dadurch entstehen, dass der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Rückgabeort zurückbringt, in angemessener Höhe berechnet.
- Dolmetschen
Sofern nicht anders angegeben:
(a) Überschriften und Fettdruck dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
(b) Wörter im Singular schließen den Plural mit ein und umgekehrt.
(c) Andere Wortarten und grammatikalische Formen eines in diesen Bedingungen definierten Wortes oder Ausdrucks haben eine entsprechende Bedeutung.
(d) Eine Bezugnahme auf eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, einen Verein oder eine Körperschaft sowie eine Regierung oder eine staatliche, lokale Behörde oder Einrichtung.
(e) Eine Bezugnahme auf ein Dokument, einschließlich dieser Bedingungen, umfasst jedes Dokument oder jede Vereinbarung, das bzw. die dieses Dokument abändert oder ersetzt.
(f) Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst die Rechtsnachfolger, persönlichen Vertreter und zulässigen Abtretungsempfänger dieser Partei.
(g) Eine Bezugnahme auf eine Währung ist eine Bezugnahme auf die gesetzliche Währung Australiens.
(h) Wenn der Mieter aus mehr als einer Person besteht, gelten alle Vereinbarungen, Verpflichtungen, Zusagen, Zusicherungen oder Gewährleistungen seitens des Mieters als Vereinbarungen, Verpflichtungen, Zusagen, Zusicherungen oder Gewährleistungen seitens aller dieser Personen gemeinsam und jeder dieser Personen einzeln.
(i) Wenn der Tag, an dem oder bis zu dem eine Handlung vorgenommen werden muss, kein Geschäftstag ist, muss diese Handlung am oder bis zum nächsten Geschäftstag vorgenommen werden.
- Keine Haftung
Bonito Campers haftet nicht:
- für Verluste oder Schäden an persönlichen Gegenständen, die in einem Fahrzeug zurückgelassen wurden, oder an Gegenständen, die Bonito Camper vor, während oder nach der Mietdauer erhalten, behandelt oder gelagert hat.
- für direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die dem Mieter oder einer anderen Person aufgrund einer Kündigung oder Verletzung des Mietvertrags durch Bonito Camper oder aufgrund einer Panne oder eines anderen Defekts an einem Fahrzeug und/oder einer Ausrüstung entstehen, unabhängig davon, ob diese durch normale Abnutzung oder aus einem anderen Grund verursacht wurden, der Bonito Camper oder einem Dritten während der Mietdauer zuzuschreiben ist, und der Mieter stellt Bonito Camper hiermit von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Schäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben oder Verbindlichkeiten frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Verletzung oder einem solchen Umstand ergeben.
- Haftung und Verzichtserklärung
- Der Mieter erkennt an, dass das Fahren und die Nutzung des Fahrzeugs von Natur aus gefährlich sein können und „gefährliche Freizeitaktivitäten“ im Sinne des Civil Liability Act 2002 (WA) darstellen können.
- Soweit gesetzlich zulässig, entbindet, verzichtet, entlastet und entschädigt der Mieter Bonito Camper von allen Ansprüchen und Haftungen, die vom Mieter oder im Namen des Mieters geltend gemacht werden können, für Verluste, die in irgendeiner Weise aus dem Fahren und der Nutzung des Fahrzeugs oder dem Mietvertrag entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sachschäden, Körperverletzungen oder Tod.
- Bonito Camper haftet in keinem Fall für zufällige, Folge-, indirekte, besondere und strafbare oder ähnliche Schäden, unabhängig von deren Ursache, für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Führen und der Nutzung des Fahrzeugs oder dem Mietvertrag ergeben, unabhängig davon, ob diese aufgrund von Vertragsbruch, Fahrlässigkeit (Handlung, Unterlassung oder Beratung), Gesetz oder anderweitig entstehen.
- Der Mieter hatte Gelegenheit, die mit der Teilnahme am Führen und der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Risiken zu prüfen, und akzeptiert diese frei und freiwillig:
- alle Risiken (vorhersehbare und unvorhersehbare), die sich aus der Teilnahme des Mieters am Führen und Benutzen des Fahrzeugs ergeben können;
- alle Konsequenzen, die sich aus diesen Risiken ergeben können (unabhängig davon, ob sie vorhersehbar oder unvorhersehbar sind); und
- dass alle stillschweigenden Gewährleistungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen sind.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Bonito Camper, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Führen und der Nutzung des Fahrzeugs oder dem Mietvertrag ergibt, auf den Gesamtwert der Mietgebühr beschränkt.
- Diese Klausel:
- gilt ungeachtet dessen, dass solche Ansprüche, Klagen oder Verluste ganz oder teilweise auf Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzungen seitens Bonito Camper zurückzuführen sein können;
- soll so umfassend und inklusiv wie gesetzlich zulässig sein; und
- schließt die Anwendung des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetzes von 2010 (Cth) in seiner jeweils gültigen Fassung nicht aus, schränkt sie nicht ein und ändert sie nicht.
- Für die Zwecke dieser Klausel:
„Anspruch“ bezeichnet alle Ansprüche, Behauptungen, Forderungen, Klagegründe, Haftungen, Verfahren, Klagen oder Forderungen jeglicher Art, unabhängig davon, ob sie gegenwärtig oder zukünftig, tatsächlich oder bedingt, feststehend oder ungewiss sind und sich aus dem Gesetz, dem Billigkeitsrecht, einer Rechtsvorschrift oder anderweitig ergeben.
„Stillschweigende Gewährleistungen“ bezeichnet alle Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf das Fahren und die Nutzung des Fahrzeugs (je nach Fall), die gesetzlich stillschweigend gegeben sind (sei es gemäß dem Competition and Consumer Act 2010 (Cth) oder anderweitig).
„Verbindlichkeiten“ bezeichnet alle Verbindlichkeiten, Schulden oder Verpflichtungen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich oder bedingt, gegenwärtig oder zukünftig, quantifiziert oder nicht quantifiziert sind oder gemeinsam oder einzeln mit einer anderen Person eingegangen wurden.
- Versicherung
Der Mieter muss eine umfassende Reise- und Krankenversicherung abschließen, die unter anderem die Deckung von Krankheitskosten, Evakuierungskosten, Reiserücktrittskosten und Ereignissen höherer Gewalt umfasst.
- Ereignis höherer Gewalt
- Wenn ein Ereignis höherer Gewalt dazu führt, dass Bonito Camper daran gehindert wird, seine Verpflichtungen gegenüber dem Mieter zu erfüllen, oder sich deren Erfüllung verzögert:
- dann gilt eine solche Verzögerung oder Verhinderung der Leistung nicht als Vertragsbruch oder als Verstoß gegen den Mietvertrag;
- Der Mieter kann Bonito Camper deswegen keine Verluste oder Schäden in Rechnung stellen.
- Bonito Camper wird sich nach besten Kräften bemühen, jegliche Einschränkungen oder Beeinträchtigungen aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren und zu reduzieren.
- Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt kann Bonito Camper nach eigenem Ermessen:
- eine andere oder gleichwertige Aktivität anstelle der stornierten oder geänderten Aktivität ersetzen;
- jeden Aspekt der Aktivität (entweder in Bezug auf die Abreise- oder Ankunftsdaten) zu verschieben, abzusagen oder zu verzögern, wenn dies nach alleinigem Ermessen von Bonito Camper erforderlich ist;
- eine Verlegung der Aktivität oder eines Teils davon auf einen alternativen Termin innerhalb von 36 Monaten (oder einen längeren Zeitraum, der unter den gegebenen Umständen angemessen ist und von Bonito Camper festgelegt wird) anbieten, wobei diese Verlegungsoption von der Verfügbarkeit abhängt;
- eine Gutschrift in Höhe des gezahlten Betrags anbieten, die ab dem Ausstellungsdatum 36 Monate lang gültig ist (oder einen anderen längeren Zeitraum, der von Bonito Camper nach eigenem Ermessen festgelegt wird), vorausgesetzt, dass:
- Alle zusätzlichen Kosten, die für die neue Buchung anfallen, sind vom Mieter in voller Höhe zu tragen.
- Für die Anmietung, das Fahren und die Nutzung des Fahrzeugs in zukünftigen Saisons können zusätzliche Kosten anfallen.
- Die Kreditbedingungen sind endgültig.
- Gutschriften können nicht über ihr Ablaufdatum hinaus verlängert werden; und
- Das Guthaben oder ein Restguthaben aus einem teilweise genutzten Guthaben kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden.
- Persönliche Daten
- Die personenbezogenen Daten des Mieters können von Bonito Camper verwendet und an Vertreter, Beauftragte, Dienstleister, Lieferanten oder andere Dritte von Bonito Camper für alle Zwecke im Zusammenhang mit dem Mietvertrag weitergegeben werden. Jede Verwendung oder Weitergabe der personenbezogenen Daten des Mieters durch Bonito Camper erfolgt in Übereinstimmung mit dem Privacy Act 1988 (Cth) ( Datenschutzgesetz von 1988).
- Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Bonito Camper oder seine Vertreter Fotos oder Videos vom Mieter aufnehmen können. Diese Bilder können in Werbematerialien, auf Websites, allen Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram) usw. verwendet werden, es sei denn, der Mieter fordert Bonito Camper ausdrücklich schriftlich auf, die Bilder des Mieters nicht zu verwenden. Andernfalls erhält Bonito Camper vom Mieter eine unbefristete, gebührenfreie, weltweite und unwiderrufliche Lizenz zur Verwendung dieser Bilder für Werbe- und Promotionszwecke.
- GST
- Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle vom Mieter zu zahlenden Beträge inklusive GST.
- Der Mieter verpflichtet sich, die GST für alle Waren und Dienstleistungen zu zahlen, die Bonito Camper dem Mieter liefert und/oder die dem Mieter im Namen von Bonito Camper geliefert werden.
- Kein Verzicht
Ein Verzicht oder eine Nachsicht einer Partei des Mietvertrags ist für die Parteien nur dann verbindlich, wenn er schriftlich erfolgt. Ein Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung des Mietvertrags gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines anderen Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung oder Bedingung des Mietvertrags.
- Gesamte Vereinbarung
Der Mietvertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Bonito Camper und dem Mieter in Bezug auf seinen Gegenstand dar, und frühere Vereinbarungen, Absprachen oder Zusicherungen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf Angelegenheiten, die im Mietvertrag geregelt sind, haben ab dem Datum der Unterzeichnung keine Gültigkeit mehr.
- Abtretung oder Belastung
Der Mieter darf seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, einschließlich derjenigen in Bezug auf das Fahrzeug, nicht abtreten, belasten oder veräußern.
- Anwendbares Recht
- Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von Westaustralien.
- Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Westaustralien.
- Abfindung
Sollte ein Teil dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so ist dieser Teil von diesen Bedingungen zu trennen, und alle anderen Teile bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam und werden von dieser Trennung nicht berührt.
- Variation
Jede Änderung einer Bestimmung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet werden.
- Art der Beziehung
- Weder der Mieter noch der Fahrer oder Mitfahrer eines Fahrzeugs gelten als Vertreter, Bedienstete oder Mitarbeiter von Bonito Camper, und jede ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmung im Mietvertrag, die ein solches Verhältnis begründet oder begründen könnte, wird ausdrücklich ausgeschlossen und für unwirksam erklärt, soweit ein solcher Ausschluss und eine solche Unwirksamkeit rechtmäßig sind.
- Keine Bestimmung des Mietvertrags ist so auszulegen, dass sie Folgendes begründet oder belegt:
- jede Partnerschaft, jedes Joint Venture oder jede Vereinigung; oder
- jegliche treuhänderische Beziehung oder Verpflichtung jeglicher Art,
zwischen Bonito Camper und einer anderen Partei, und keine Partei hat (und darf nicht behaupten, dass sie hat) irgendeine Befugnis, Recht oder Vollmacht, eine andere Partei zu binden.
- Weitere Zusicherung
Die Parteien müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und alle erforderlichen Dokumente unterzeichnen, um die Bestimmungen des Mietvertrags in Kraft zu setzen.
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